Willkommen bei der Firma Jörg Berkau Fachbetrieb für Privat- und

Industrietortechnik seit 1993 aus Bad Malente
                                                                                                                                                                                                                                                                           

Als Metallbaubetrieb verfügen wir über die Kenntnisse in der Konstruktion–, Schweiß– und Montagetechnik, auch in
sicherheitstechnischen Fragen sind wir immer auf dem Laufenden. 


Wir informieren uns, wo wird das Tor eingebaut, was für eine Funktion soll das Tor oder die Tür haben,
schließt es eine Maueröffnung und was ist das für eine Öffnung? Eine Brandschutzwand mit einem
Fluchtweg, 
Rettungsweg und / oder wird diese Öffnung mit einer Toranlage versehen, was für eine Toranlage
wird gefordert? Müssen Streckgitter in das Torblatt eingefügt werden zur Be- und Entlüftung der Garage?

Dient das Tor als Rettungsweg? Wenn JA - dann muss eine Tür ohne Schwelle und mit einem Panikschloss verbaut
werden. All das muss ein Berater / Verkäufer wissen und diese Angaben in einem Gefährdungsbeurteilungsbogen

festhalten um Ihnen als Kunden ein fachgerechtes und authentisches Angebot unterbreiten zu können.
Denn nur der sichere Weg ist der Richtige und manchmal muss man auch nein sagen können. 


Wussten Sie schon:

dass bei der Planung einer neuen Toranlage in den Tiefgaragen die LBO (Landesbauordnung § 16
der Be- und Entlüftung) mit einbezogen werden muss? Es sollte pro Garagenstellplatz mindestens 0,15 m²
Be- und Entlüftungsquerschnitt vorhanden sein, doch welche Tiefgaragen haben das schon mit einem
geschlossennen Garagentor.

Viele alte und auch neu eingebaute Tore entsprechen nicht der LBO Garagenverordnung und doch
werde diese jährlich von Fachbetrieben über die ASR A1.7 abgenommen ohne jedoch Ihnen den
Hinweis zu geben das dass Tor oder die Garage ohne Fenster nicht der LBO 
(Landesbauordnung § 16 der Be- und Entlüftung) entspricht, alle sprechen und schreiben davon
das es keinen Bestandschutz für Tore gibt, doch auch diese fällt darunter das man Sie als Verwalter
oder Eigentümer darüber Informiert, warum holen Sie sich einen Fachbetrieb? Weil Sie nicht der
Fachbetrieb sind. 


Doch wer zahlt den Preis in einem Schadensfall nur weil die Eigentümer und oder der Verwalter
doch lieber wieder ein geschlossenes Tor haben möchten und sich über die LBO hinweg setzten?
Das kann ich Ihnen sagen, nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle beim Bauamt ist der
haftbar zu machen der der das Garagentor verkauft und auch eingebaut hat, den der Kunde
denkt ja er ist bei einem Fachbetrieb. Wurde der Eigentümer hierüber nicht schriftlich Informiert
hat der Unternehmer im Schadensfall ein rechtliches Problem. Im schlimmsten Fall bezahlt das
jemand mit seinem Leben.

Fazit: Verkaufen kann jeder 

Unseren Leistungen: Service / Wartung

Für alle Prüfung, Wartungs- und Reparaturarbeiten sind wir der richtige Ansprechpartner. Entsprechend den gültigen
Vorschriften führen befähigte Personen die sachkundige Prüfung durch und setzten Ihre Tore Instand.
Einschränkungen im Schadensfall können wir durch unsere kurze Reaktionszeit möglichst geringhalten.

1. Wir bieten Ihnen für Ihre Industrie Sectional, Roll und Hofschiebetore den Service der jährlich wiederkehrenden
   Sachkundeprüfung / Wartung gemäß der ASR A1.7 an.


Mit in Krafttreten der ASR A1.7 handelt es sich bei der min. 1x jährlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen
Überprüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nicht mehr um eine UVV-Prüfung nach Vorgabe der BG'en,
sondern um eine staatliche Vorschrift.
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren darf nur durch Sachkundige mit
mindesten 5 Jahre Berufserfahrung durchgeführt werden
,
die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik
die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.

Bildergebnis für asr a1.7Bildergebnis für asr a1.7

2. Lieferung und Montage von Antrieben, Zubehör, Ersatzteile

3. Kostenvoranschläge


Bei Beschädigung Ihrer Toranlagen z.B. durch ein Fahrzeug führen wir eine Schadensaufnahme mit Bildmaterial durch
und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. 

4. Bei uns sparen Sie schon beim Einkauf

Wir, die Firma Jörg Berkau, arbeiten mit den umliegenden Baustoffhändlern zusammen, denn wir wollen, dass Sie sparen.
Sie fagen bei uns an, wir klären gemeinsam was Sie möchten oder brauchen und wir entscheiden welcher
Baustoffhändler in Ihrer Nähe Ihnen ein Angebot erstellt. Das Angebot enthält: den/die Artikel, Demontage / Entsorgung,
fachgerechte Montage inklusiv Inbetriebnahme Ihres Antriebes - alles aus einer Hand. Viele fragen: was ist dann
mit der Garantie, hierauf kann ich nur Antworten: wann ist schon mal ein Baustoffhändler Insolvenz gegangen.
Ich hoffe auch diese Frage ist beantwortet. Nach Auftragserteilung wird von uns ein Aufmaß in Absprache mit
Ihnen erstellt und dieses an den Baustoffhändler weitergeleitet. Nach der Bearbeitung bekommen Sie eine
Auftragsbestätigung vom Baustoffhändler und alles geht dann wie gehabt seinen Lauf.
Sie können auch das Tor mit oder ohne Antrieb bei Ihrem Baustoffhändler des Vertrauens
bestellen und wir montieren es fachgerecht denn nach 25 Jahre Erfahrung in der Tormontage weiß man
was man macht. 

Hinweis: 
Nachrüstung, Umrüstung von Handbetätigte Tore auf kraftbetätigte Tore. 


Bei Nach- und Umrüstungsarbeiten ist zu unterscheiden ob damit eine Änderung an der Toranlage vorgenommen
wird. Ist das der Fall so wird der Unternehmen zum Hersteller eines Produktes somit ist das jetzt ein neues
Tor mit einem Antrieb. Bei allen kraftbetätigten Toren sind hierfür folgende Dokumente erforderlich.

a. Herstellerkonformitätserklärung nach den Maschienenrichtlinien
b. Stückliste mit Angaben der Komponenten
c. Stromlaufpläne
b. Prüfbuch
d. Produktbeschreibungen oder Datenblätter der Komponenten

der Monteur sollte auch in der Lage sein den Antrieb in Betrieb nehmen zu dürfen,
(denn anbauen kann das jeder, doch darf der das?) das heißt vor dem Gesetz: der Monteur muss eine befähigte
Person mit mindesten 5 Jahre Berufserfahrung gemäß der ASR A1.7. sein, doch dieses setzt auch voraus, dass dieser
die Schulungen für das Produkt bei den Herstellern und bei dem zuständigen Prüforganen wie TÜV-Süd - oder TÜV –
Nord etc. einen Befähigungsnachweis mit Abschluss eins Zertifikats erhalten hat und einem Nachweisstempel in seinem
Sicherheitspass was mit seinem Lichtbild versehen ist. Was dieser auf Verlangen Ihrerseits, Ihnen jederzeit seine
fachliche Kompetenz nachweisen kann.

 
Unerlaubte Handwerksausübung:

Die Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten ohne entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 10.000,- € gemäß Handwerksordnung geahndet werden und zur
Betriebsschließung führen kann. Sind die Voraussetzungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
erfüllt, kann ein Bußgeld bis zu 50.000,-€ verhängt werden. Unerlaubte Handwerksausübung und Schwarzarbeit
werden von den Städten und Kommunen sowie den Hauptzollämtern verfolgt. Die Handwerkskammer nimmt
sachdienliche Hinweise auf unberechtigte Handwerksausübung entgegen und verfolgt diese in Zusammenarbeit
mit den zuständigen Stellen weiter.


Fazit: der Besteller sollte sich erkundigen über die Fähigkeiten der Monteure bevor er sich diesen ins Haus holt.! 
Dies gilt für alle Leistungen die Sie beauftragen. 

 

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