Reparatur
Durch eine Reparatur werden Mängel und Schäden behoben um die Anlage in den
ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zu bringen (DIN 31051).
Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und normativen Sicherheitsanforderungen
werden defekte Teile gegen originalen Ersatzteilen ausgetauscht.
Unser Service hat die gängigsten Ersatzteile immer dabei und kann
somit die meisten Reparaturen vor Ort ausführen.
Wartung
Die regelmäßige Wartung Ihrer Toranlage verlängert die Lebensdauer (DIN 31051) und verzögert
die Abnutzungserscheinung. Torhersteller schreiben in ihren Betriebsanleitungen die fachgerechte
Montage und Wartung und die Wartungsintervalle vor. Dafür sollte nur ausgebildetes
Fachpersonal eingestezt werden.
Wir bieten Ihnen die Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage kostengünstig im zeitlichen Zusammenhang an.
Achtung
Die fachgerechte Wartung, für die jeder Betreiber selbst verantwortlich ist, ist Bestandteil
der Gewährleistung. Deshalb empfiehlt es sich, nach erfolgter Montage Ihrer Toranlage
einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.
Prüfung
Die sicherheitstechnische Prüfung ist wichtiger Bestandteil der Instandhaltung. Sie beurteilt den
Ist-Zustand Ihres Tores, seiner Komponenten und Funktionen (DIN 31051).
Die Torprüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitsstättenrechts und der
gesetzlichen Unfallversicherung. In der BGR 232 und der ASR A1.7 heiß es (Auszug):
"Kraftbetätigte Tore und Türen müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme,
nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft
werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen". Nach der ASR A1.7 muss bei kraftbetätigten
Tor-und Türanlagen zusätzlich einen Messung der Schließkräfte vorgenomen werden.
Für Tore im privaten Haushalten ergibt sich die Prüfpflicht aus derVerkehrssicherungspflicht des Haus -und
Garageneigentümers und aus dem §3 der Landesbauordnung.
Die sicherheittechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch einen Sachkundigen durchgeführt
werden. Bei Mängelfreiheit erhält Ihr Tor die Prüfplakette. Der Tüv Süd schult unsere Mitarbeiter regelmäßig
und neutral auf Basis der technischen Prüfverordnung zum Sachkundigen und vermittelt hiebei
aktuelle technische Neuerungen, normative Änderungen und gesetzliche Änderungen.
Nachrüstung
Für Tore-und Türanlagen gibt es keinen Bestandschutz.
Nach der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber dafür verantwortlich, seine Anlage auf dem
aktuellen Stand der Technik zu halten.
Die Nachrüstung als Bestandteil der Instandhaltung verbessert nach der DIN 31051 eine in
Betrieb befindliche Anlage.
Sie steigert seine Funktionssicherheit ohne eine Änderung der geforderten Torfunktion.
Durch eine Nachrüstung können viele Toranlagen auf den aktuell geforderten Stand der Technik
gebracht werden. Zu den Nachrüstungsmaßnahmen zählen der Austausch oder das Hinzufügen
zeitgemäßer, nicht baugleicher Komponenten (z.B. Lichtgitter, voreilende Lichtschranke, Sensoren,
Absturzsicherungen).
Bei der Montage einer voreilende Lichtschranke ist eine Schließkraftmessung
gemäß ASR A1.7 nicht mehr nötig.